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Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.
Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
Freigestellte Personalratsmitglieder müssen nur unter ganz besonderen Umständen eine Probezeit als Voraussetzung für eine Beförderung absolvieren.
Ab dem 1. Januar 2007 gelten insbesondere für Bereitschaftsdienste neue Rahmenregelungen, die auch in Tarifverträgen beachtet werden müssen.
Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten anschaffen.
Ein genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, wohingegen eigenmächtig genommener Urlaub ebenso wie erschlichener (Mehr-)Urlaub eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Die Zuteilung von Dienstzimmern steht im beinahe unbeschränkten Ermessen des Dienstherrn.
Eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie auch während der Probezeit über das Gehalt von zwei Wochen hinausgeht.
Arbeitnehmern steht keine gesetzliche Mindestabfindung zu, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.